PM zum Antrag auf Änderung der Gebührenordnung für das Hallenbad in Much
Am kommenden Dienstag steht der aus der Haupt- und Finanzausschuss-sitzung im Januar weiter gereichte Antrag der Linken auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend und Soziales.
Seinerzeit konnte man sich trotz ausführlicher Unterstützung der SPD-Fraktion nicht zu einer Umsetzung der beiden Änderungsvorschläge aus dem Antrag entscheiden:
1) Schwerbehinderte mit einem Grad von mindestens 50 wird ein Preisnachlass von 50% auf alle Tarife gewährt.
2) Folgende Personengruppen erhalten freien Eintritt, sofern sich ihr Hauptwohnsitz in der Gemeinde Much befindet: Begünstigte der Mucher Tafel, Bezieher von SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sicherung im Alter), Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Begleitpersonen von Schwerbehinderten aus Absatz e) der Gebührenordnung.
In der damaligen Antragsbegründung gab die Linke. Much an:
Die Gemeinde Much hat nicht viele Möglichkeiten Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken, finanziell Schwachen und sozial Benachteiligten eine bessere Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten und Einnahmeverluste werden durch den Imagegewinn und erhöhte Bürgerzufriedenheit wett gemacht. Die Verwaltung möge die Höhe dieser Kosten wohlwollend prüfen und gfs. die Möglichkeit eines Ausgleichs durch Sponsoring (Spenden) prüfen.
Während Teil 1 des Änderungsantrags seitens der Verwaltung in der Sachverhaltsvorlage nun mit „finanziell machbar“ kommentiert wird, wird bemerkt, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits aktuell durch Beantragung des Mucher Passes einen Nachlass von 50% erhalten können. Begünstigte der Mucher Tafel, Hartz-IV-Empfänger und Begleitpersonen von Schwerbehinderten würden zunächst außen vor bleiben. Es wird vorgeschlagen, durch eine Änderung der Richtlinie für den Mucher Passes, diese nun auch in die 50%-Regelung einzubeziehen, was allerdings eine Ausweitung der Vergünstigung auf andere Entgeltregelungen zur Folge hätte:
- auf die Entgelte bei kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Much
- auf die Entgelte bei gemeindlichen Veranstaltungen im Freizeitbereich
- Erstattung von Vereinsbeiträgen
- Erstattung von Kosten der Musikschule, Kursgebühren der Volkshochschule usw.
Gut erst einmal, denn somit würde man auch dem Bildungs- und Teilhabegesetz mit geringen bürokratischen Hürden zu einer dringend nötigen besseren Umsetzung verhelfen.
Der freie Eintritt ins Mucher Hallenbad lässt sich damit aber nicht realisieren, so dass für die Linke. Much das nicht weit genug greift. Da eine Eintrittsbefreiung immer auch ein Problem der Legitimierung aufwirft, schlagen wir vor einerseits den Berechtigtenkreis des Mucher Passes entsprechend zu erweitern, so dass zumindest der 50%-Nachlass beim Hallenbadbesuch gesichert ist und zusätzlich Inhabern des MobilPasses der Rhein-Sieg-Verkehrsbetriebe, den diese in Umsetzung des kreisweiten Sozialtickets verwaltungstechnisch bereits organiseren, eine gänzliche Eintrittsgeld-befreiung zu gewähren. Das würde zumindest keinen weiteren Verwaltungsaufwand generieren und könnte durch eine kleine Änderung in der Gebührenordnung für das Hallenbad auf den Weg gebracht werden.
Gerd Binder Gemeindevertreter Gemeinde Much Fraktionsmitglied Die Linke im LVR (SkB im Rechnungsprüfungsausschuss) st.v. SkB im Finanzausschuss im Kreistag Rhein-Sieg
LINKE fordert mehr Datenschutz für Hartz-IV-Betroffene
Zahlreiche Kommunen in NRW verletzen nach Ansicht von MdL Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Denn bei der bisherigen Praxis in vielen Städten und Gemeinden kann der Hartz-IV-Bezug gegen den Willen der Betroffenen öffentlich bekannt werden. Nach Informationen der Fraktion schreckt dies viele Betroffene ab, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
So teilen beispielsweise viele Schulen unterschiedliche Essensmarken aus. Kinder, deren Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet wird, erhalten gekennzeichnete Marken. Der Hartz-IV-Bezug ist so für alle klar erkennbar. Noch drastischer ist die Situation bei den Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe: Hier überweisen die Jobcenter die monatlichen Mitgliedsbeiträge direkt an die Vereine. Diese erhalten damit auch Informationen über den Transferleistungsbezug der Familien. „Gerade in Vereinen mit engen sozialen Netzwerken besteht daher die Gefahr, dass der Hartz-IV-Bezug ungewollt öffentlich bekannt wird“, kritisiert die Kölner Abgeordnete.
Die Fraktion DIE LINKE fordert Kommunen und Landesregierung auf, die Verwaltungsverfahren zum Bildungs- und Teilhabepaket so zu gestalten, dass der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für Hartz-IV-Betroffene und ihre Familien gewahrt bleiben. „Wer unter Hartz IV leben muss, der ist regelmäßig das Ziel stigmatisierender Anschuldigungen. Stimmungsmache aus Politik und Medien fördern dies. Um eine Stigmatisierung und gesellschaftliche Ausgrenzung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern, ist es wichtig, die Daten der Betroffenen zu schützen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren“, fordert Dr. Carolin Butterwegge und kritisiert abschließend: „Da die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach wie vor unbefriedigend ist, erweist sich das Paket wie befürchtet als bürokratisches Monster, das die Folgen materieller Armut in Familien in keiner Weise diskriminierungsfrei und wirkungsvoll zu lindern vermag.“
SOZIALBERATUNG in Siegburg!
Wurden Sie vom Jobcenter über den Tisch gezogen? Sind Sie schlecht behandelt worden?
Kein Geld am Monatsende? Wurden Ihre Anträge verschleppt oder gingen „verloren“?
Die Schikanen und Demütigungen der Jobcenter sind tägliche Praxis.
Wenn Sie Probleme mit dem Jobcenter haben, begleiten wir Sie auf Ihrem Gang zum Amt.
Dafür suchen wir noch weitere Mitstreiter/innen. Jede und jeder ist willkommen.
Selbstverständlich werden Sie vorab mit allen notwendigen Informationen versorgt, die Sie für eine erfolgreiche Begleitung brauchen können.
Wir lassen uns das nicht mehr gefallen. Hartz IV muss weg! Gemeinsam sind wir stark und können das ändern.
Kostenlose Sozial- und Hartz IV Beratung:
Jeden Dienstag zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr bieten wir, mit Unterstützung des Fachanwalts Thomas Hentschel eine kostenlose Hartz IV Beratung an. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie sich vorab einen Termin geben lassen.
„Arbeitskreis gegen Hartz IV“
Gemeinsam gegen die Schikanen vorgehen! Mitmachen, sich austauschen, Aktionen
planen! Wir treffen uns jeden Dienstag jeweils zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr im
Kreistagsbüro der LINKEN in Siegburg.
Seit Jahren wird der Sozialstaat systematisch kaputt gemacht. Die Menschenwürde wird mit Füßen getreten, während die Schwarzgeldkonten der Reichen weiter wachsen. Die Reichen werden immer reicher, die Lohnabhängigen immer ärmer. Hartz IV ist ein besonders mieses Instrument dafür. Das Ausmaß an Armut, das inzwischen in diesem Land entstanden ist, hat bisher nicht gekannte Ausmaße angenommen.
Sozialberatung
Wann: jeden Dienstag
Wo: Mühlenstraße 46, 53721 Siegburg
Öffnungszeiten: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 02241 – 16 94 863
KFZ MUCH: Neujahrsdisko
Tanzen…lachen…quatschen…feiern…Spaß haben
Und es geht weiter und weiter und weiter in der „Disco Vierjahreszeiten“
für Menschen mit und ohne Behinderung ab 16 Jahren
am
20.01.2012
um 19.00 Uhr
Zur Neujahrsdisco
Inklusive einer kleinen Überraschung zum Start in das neue Jahr
Eintritt: 2,-€
im
Kultur und Freizeit Zentrum Much
Klosterstraße 4a, 53804 Much
Lebenshilfe Rhein-Sieg e.V. in Kooperation mit KFZ Much
Infos unter: 0 22 45 – 915 8-22 oder 0172 – 257 867 6
Reformen haben Mobilität am Arbeitsmarkt gebremst
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung
Die Flexibilisierungspolitik des vergangenen Jahrzehnts hat nur einen Teil des Arbeitsmarkts in Bewegung gebracht: Bezieher von Arbeitslosengeld I nehmen schneller neue Stellen an. Bereits Beschäftigte sind jedoch verunsichert und wechseln seltener den Job als in früheren Zeiten. Unter dem Strich ist die Mobilität auf dem deutschen Arbeitsmarkt daher tendenziell gesunken. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Matthias Knuth vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Seine Analyse ist in den WSI-Mitteilungen erschienen, der Fachzeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.*
Der Arbeitsmarktforscher hat die verschiedenen Segmente des deutschen Arbeitsmarktes untersucht und findet in der Zusammenschau eine Erklärung für die scheinbar widersprüchliche Entwicklung: Während kurzzeitig Arbeitslose durch die Reformen des vergangenen Jahrzehnts rascher wieder in eine neue Tätigkeit gelangen, scheuen Beschäftigte das Risiko eines Jobwechsels – auch wegen der Reformen. Schließlich wären sie materiell schlechter abgesichert als früher, "falls auf dem Weg über den Arbeitsmarkt etwas schief geht", so Knuth. Gleichzeitig haben sich die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen nur wenig verbessert. Fazit des Wissenschaftlers: Der Rückbau der Arbeitslosenversicherung scheine sich "auf den Arbeitsmarkt insgesamt lähmend" ausgewirkt zu haben.
Beschäftigte: Festhalten am aktuellen Job. "Die zunehmende Zähflüssigkeit des Arbeitsmarkts" lässt sich Knuth zufolge an einer steigenden durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit ablesen. Im Mittel waren westdeutsche Beschäftigte Ende der 1990er-Jahre rund 9,5 Jahre bei ihrem aktuellen Arbeitgeber, bis zum Jahr 2008 erhöhte sich dieser Wert auf über 10 Jahre. Ein weiterer Indikator: Im Jahr 2000 hatten durchschnittlich 36 Prozent aller westdeutschen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine neue Stelle angetreten, während auf dem Höhepunkt des folgenden Aufschwungs 2007 nur noch 28 Prozent erreicht wurden.
Kurzzeitarbeitslose: Schneller wieder beschäftigt. Die kurzzeitig Arbeitslosen, die nach einigen Monaten mit Arbeitslosengeld I wieder eine neue Stelle finden, haben in den vergangenen Jahren für eine tendenziell sinkende Arbeitslosenquote gesorgt. Auf diese Gruppe entfällt nach Knuths Analyse ein Großteil der zunehmenden "Abgänge aus der Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit". Dass sie im Schnitt schneller wieder eine neue Stelle haben, erklärt sich Knuth zufolge durch die gewachsene Konzessionsbereitschaft infolge der Hartz-Reformen: Empirische Untersuchungen belegen, dass Arbeitslose heute eher bereit sind, zu ungünstigeren Konditionen zu arbeiten. Das schließt die Annahme von Arbeitsplätzen unterhalb des eigenen Qualifikationsniveaus ein.
Langzeitarbeitslose: Weiter schlechte Karten. Hartz-IV-Bezieher haben an der gesunkenen Arbeitslosigkeit nur einen vergleichsweise geringen Anteil, so der Forscher. Seit ihrem Höchststand im April 2006 sei die Zahl der als erwerbsfähig eingestuften Leistungsberechtigten nur um 13 Prozent gesunken, während die Arbeitslosigkeit um 36 Prozent abnahm. Knuth folgert: Das verstärkte Fordern und Fördern wirke weniger auf diejenigen, auf die die neu ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik eigentlich zugeschnitten sei. Der stärkste Effekt sei bei den anderen Gruppen zu beobachten – die das Risiko, ins Hartz-IV-Regime zu rutschen, vermeiden wollen. Das gelte "auch und gerade" für den "stabil beschäftigten Kern".
Durch die Reformen sei eine "Drohkulisse" entstanden, die es Unternehmen erleichtert habe, interne Flexibilisierungen durchzusetzen, schreibt Knuth. Vor diesem Hintergrund erschienen die "Anpassungsleistungen der Unternehmen, die das Durchschlagen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt verhindert haben, durchaus ambivalent". Einerseits sei es durch die hohe interne Flexibilität, vor allem bei den Arbeitszeiten, gelungen, Massenentlassungen zu verhindern. Anderseits führe der umfassende Zugriff der Betriebe auf ihre – als Gegenleistung für Arbeitsplatzsicherheit äußerst konzessionsbereiten – Mitarbeiter zu sinkender Arbeitszufriedenheit. In einer Untersuchung vom Frühjahr hatte das IAQ ermittelt, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland seit den 1980er Jahren merklich abgenommen hat. Das könne ein Grund für die Zunahme psychischer Erkrankungen sein.
Zudem weist Knuth auf ein bisher kaum beachtetes Problem hin: Die "Verengung der Arbeitsmarktpolitik" auf die Vermittlung Arbeitsloser und Hilfebedürftiger habe im Endeffekt die soziale Mobilität am Arbeitsmarkt reduziert. Weil Arbeitnehmer in relativ sicheren Positionen seltener den Job wechseln, gebe es auch weniger Gelegenheiten für die Beschäftigten am Rand, in die Kernbelegschaften aufzusteigen. Der Wissenschaftler rät daher zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, die durch Qualifizierung Beschäftigter wie Arbeitsloser "Mobilitätsketten in höherwertige Beschäftigung auslöst".
*Matthias Knuth: Widersprüchliche Dynamiken am deutschen Arbeitsmarkt. In: WSI Mitteilungen 11/2011. Download:
http://194.245.120.122/Sites/A/Online-Archiv/9039
Infografik zum Download im Böckler Impuls:







Am 09.02.2012 und 15.2.2012 kamen erneut Mitglieder der Siegburger und Mucher Linken zusammen, um die Obdachlosen bei ihrem täglichem Kampf gegen die Kälte zu unterstützen.