Auch Bundesgerichtshof gibt Gysi gegen ZDF Recht
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat am 20. September 2011 die Beschwerde des ZDF gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 23. März 2010 auf Kosten des ZDF zurückgewiesen. Dem ZDF ist es nunmehr auch höchstrichterlich verboten, die Äußerung von Frau Birthler "in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss das Hanseatische Oberlandesgericht in dessen Urteil bestätigt, dass das ZDF "unzureichend" recherchiert und "insgesamt unausgewogen" berichtet habe. Von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung könne keine Rede sein. Damit hat sich bestätigt, was Gregor Gysi von Anfang an erklärte, dass die Behauptung von Frau Birthler falsch und eine üble Nachrede ist und dass sich das ZDF dieser Sicht niemals hätte anschließen dürfen.
Interessant wird nun sein, ob die Medien, insbesondere das ZDF über den Beschluss des Bundesgerichtshofes ebenso ausführlich berichten wie seinerzeit über den vom Hanseatischen Oberlandesgericht aufgehobenen ersten Beschluss des Landgerichts Hamburg.
Auch beim Spiegel darf man gespannt sein, ob er diesem höchstrichterlichen Beschluss so viel Raum einräumt wie dem aufgehobenen Beschluss. In seinem ganzseitigen Beitrag ging der Spiegel damals davon aus, dass Gregor Gysi in einer völlig neuen Lage sei, sich vollständig verirrt hätte etc. Auch hier müsste ja wohl spätestens nach der höchstrichterlichen Bestätigung von Gysis Position ein selbstkritischer Beitrag folgen.
Wie dem auch sei. Der Bundesgerichtshof sah keinerlei Gründe dafür, die vom ZDF begehrte Revision zuzulassen und hat Gregor Gysi damit in vollem Umfang Recht gegeben. Die diesbezüglichen Vorwürfe gegen ihn waren und bleiben falsch.
Warum auch sachlich bleiben?
Quelle: Markus Horeld, www.zeit.de
…Nicht einmal in Norwegen wird zu diesem Zeitpunkt die Verschärfung irgendeines Gesetzes debattiert. Hier dauerte es keine drei Tage. Willkommen im Land der schnellen Reflexe. Wie billig diese und wie sehr auch die Medien hierzulande davon befallen sind, das zeigte sich schon am Freitagabend, unmittelbar nach den Anschlägen. Nichts war zu diesem Zeitpunkt bekannt, schon gar nicht das Motiv. Dennoch waren sich viele deutsche Medien nicht zu schade, Experten zu Wort kommen zu lassen, die von einem islamistischen Hintergrund sprachen. Auch ZEIT ONLINE war nicht frei von diesem Reflex. Im ZDF allerdings durfte der "Terrorexperte" Elmar Theveßen diese Ansicht noch vertreten, als längst Erkenntnisse über den blonden, blauäugigen Täter bekannt geworden waren…
Den ganzen Artikel der Zeit lesen Sie hier.
Jan Korte, MdB und Datenschutzbeauftragter dazu: „Uhl und seine Unionskollegen sollten angesichts der Opfer des Anschlags in Norwegen innehalten. Es ist nicht zu fassen, wie wenige Tage nach solch einer Tragödie die innenpolitischen Schaukämpfe losgetreten werden. Die Union sollte erkennen, dass es gerade nicht an der Zeit ist, die Werbetrommel für eine Überwachungsmaßnahme zu rühren, die gegen den rechten, christlich-fundamentalistischen Einzeltäter von Oslo rein gar nichts ausgerichtet hätte.
Alle demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik und in Europa sollten sich ein Beispiel am norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg nehmen, der als Reaktion auf die traurigen Ereignisse ‚mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit‘ gefordert hat. Offensichtlich ist man sich dort der echten Gefahren für die Demokratie bewusst, die terroristische Anschläge auf freiheitliche Gesellschaften haben können.“
Nena gewinnen: WDR 2 verschenkt sich wieder an eine Stadt – Ihre Stimme für Much!
Quelle: Much.de/WDR.de
Der 4. September 2010 wird für eine Stadt in Nordrhein-Westfalen kein gewöhnlicher Tag werden. Denn an diesem Tag verschenkt sich WDR 2 mit allen seinen Stars an die Einwohner und deren Gäste.
Machen Sie mit, stimmen Sie für Much!
