Rede zum Haushalt 2012 – Gemeinde Much / 28.3.2012 / Gerd Binder
Rede zum Haushalt 2012 – Gemeinde Much / 28.3.2012 / Gerd Binder, Die Linke. Much
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!
Ich betrachte es als Vorteil, hier und heute als Letzter ein paar Worte sprechen zu dürfen. Ich kann mich nämlich so darauf beschränken – und das ist ein Versprechen – die für uns Linke wichtigen Punkte zum Mucher Haushalt und zum Thema Finanzen insgesamt aufzuzählen.
Der Haushaltsentwurf 2012 für unsere Gemeinde, der hier zur Abstimmung steht, sind 3 kg geballte Verzweiflung, etwas in den Griff zu kriegen, was immer mehr aus dem Ruder läuft, genauer gesagt: gerudert wird! Denn die negative Entwicklung mit immer weniger Zuweisungen immer mehr Leistungen erbringen zu müssen, ist nicht die Schuld der Gemeinde Much und dennoch generiert es ihre Schulden. Kämmerer Schlimbach hat uns die Zahlen deutlich vor Augen gehalten. Ein Defizit von über 3,7 Mio Euro für 2012 lässt sich nicht mehr so darstellen, dass wir unter dem 5% Schwellenwert zur Vermeidung eines Haushaltsicherungskonzepts bleiben können, es sei denn wir drücken es in 2013 wieder unter diese 5%. Das sind die rechnerischen Rahmenbedingungen, denen sich unser Finanzplan stellen muss. Das ist gelungen im Groben und insofern gebührt den Akteuren dafür ein Lob und Dankeschön. Aus meiner Sicht ist es im Groben eben deshalb als gelungen zu bezeichnen, weil eben nicht – wie in vielen anderen kommunalen Haushalten und auch im gescheiterten Landeshaushalt – der Rotstift für Personalabbau, für Sozialabbau und für Streichungen bei Bildung und Umweltprojekten verwendet wird. Und das schreckliche Thema von Privatisierungen und Jonglieren mit spekulativen Zinsderivaten, das momentan zu Milliardenverlusten bei den Kommunen führt und am ersten diesen Monats erstmalig vom Bundesland Sachsen als unzulässig erklärt wurde, bleibt uns auch erspart. Die Dramatik der Situation ist von allen Vorrednern treffend geschildert worden. Das Wandern an der Klippe entlang wird uns die nächsten Jahre begleiten und bestimmen, wenn es nicht im Land und im Bund gelingt in drei entscheidenden Punkten einen anderen Weg zu gehen:
1. Gemeindefinanzierung renovieren
Städte und Gemeinden gestalten die örtlichen Lebensbedingungen der Menschen, schaffen die dafür notwendige Infrastruktur und betreiben Daseinsvorsorge. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen den Städten und Gemeinden neben der Gebührenerhebung im Wesentlichen folgende Einnahmequellen zur Verfügung:
. Gewerbesteuer
. Grundsteuer
. Anteile bei Einkommen-und Umsatzsteuer
. Zuweisungen des Landes.
Bis auf die Grundsteuer sind diese Einnahmequellen starken Schwankungen unterworfen und kaum über einen längeren Zeitpunkt zu planen. Finanzkrise, konjunkturelle Einbrüche sowie umfassende Steuererleichterungen auf Bundesebene haben viele Kommunen in die Haushaltssicherung getrieben. So sind der Stadt Gütersloh seit mehr als 10 Jahren jedes Jahr mehrere Millionen Euro entzogen worden. Gleichzeitig hat sich der Aufgabenkatalog durch von Bund und Land übertragene Aufgaben ausgeweitet. Es ist unbestritten, dass die Finanzierung der Städte und Gemeinden reformiert und stabilisiert werden muss. Nur eine finanziell angemessen ausgestattete Kommune kann ein ihren Einwohnern gerecht werdendes Lebensumfeld bieten. Öffentliche Daseinsvorsorge und ein gutes öffentliches Betreuungs-und Bildungsangebot stellen die Grundlagen für ein friedliches Miteinander, für nachhaltiges Wirtschaften und soziale Gerechtigkeit dar.
2. Finanztransaktionssteuer einführen
Im finanzmarktgetriebenen Kapitalismus werden in immer größerem Umfang Profite erzielt, die völlig abgekoppelt sind von realer Wertschöpfung. Es ist nötig, durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) die aufgeblähten Finanzmärkte zu schrumpfen und die Profiteure der Krise, darunter auch Fonds und Banken, angemessen an den Krisenkosten zu beteiligen. Neben der Dämpfung der Spekulation würde die FTS Mittel für den Klimaschutz, für die Bekämpfung von Hunger und Armut in der Welt und für die Finanzierung der jetzigen Krisenkosten bringen. Die FTS allein wird die Macht der Finanzmärkte nicht brechen. Sie kann aber Ausgang sein für ein weitergehendes Regulieren der Finanzmärkte. Die nächsten Monate werden eine rege Diskussion um teilnehmende Staaten und Steuerausgestaltung bringen.
3. Vermögensabgaben und Vermögenssteuern zu erhöhen
Bereits seit 1997 wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben, obwohl sie im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Sie würde den Bundesländern zufließen. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit nicht die Steuer selbst, sondern lediglich die Art der Erhebung für verfassungswidrig erklärt. Eine Vermögensteuer von 1% auf alle Geldvermögen über 500 000 Euro würde dem Staat Mehreinnahmen von fast 16 Mrd. Euro im Jahr einbringen. Nur das eine Prozent der Menschen in Deutschland (also etwa 650000), das zusammen über mehr als ein Drittel des Gesamtvermögens verfügt, müsste zahlen. Dieses Vermögen der Wenigen steigt täglich und zwar rasanter als die Schulden. Angesagt ist also keine Schuldenbremse! Angesagt ist eine Bremse bei den Superreichen! Alle Privatvermögen, die größer sind als 500 000 Euro, könnten überdies mit einer einmaligen Vermögensabgabe von 30 bis 50 Prozent belastet werden. Damit ließen sich die Schulden auf ein erträgliches Maß reduzieren. Die Finanz-und Schuldenkrise könnte effektiv bekämpft werden und die Kosten würden jene tragen, die jahrelang von den deregulierten Finanzmärkten profitiert haben.
Zusammenfassend zu diesem kleinen Ausritt in die Politik der Linken ist zu sagen: Deutschland muss der oben beschriebenen Entwicklung gegensteuern. Die Werkzeuge sind vorhanden: Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Stopfen von Steuerschlupflöchern, Bekämpfung der Steuerflucht, Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer und der Gemeindewirtschaftssteuer.
Ich stimme dem Haushalt 2012 zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mucher Schleckerfiliale wohl nicht von Schließung betroffen.
Die Firma Schlecker hat heute die Schließung von rund 2000 Filialen bekannt gegeben.
Die Mucher Filiale ist lt. Schlecker nicht betroffen.
Weitere Einzelheiten zu betroffenen Filialen entnehmen Sie hier.
PM zum Antrag auf Änderung der Gebührenordnung für das Hallenbad in Much
Am kommenden Dienstag steht der aus der Haupt- und Finanzausschuss-sitzung im Januar weiter gereichte Antrag der Linken auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend und Soziales.
Seinerzeit konnte man sich trotz ausführlicher Unterstützung der SPD-Fraktion nicht zu einer Umsetzung der beiden Änderungsvorschläge aus dem Antrag entscheiden:
1) Schwerbehinderte mit einem Grad von mindestens 50 wird ein Preisnachlass von 50% auf alle Tarife gewährt.
2) Folgende Personengruppen erhalten freien Eintritt, sofern sich ihr Hauptwohnsitz in der Gemeinde Much befindet: Begünstigte der Mucher Tafel, Bezieher von SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sicherung im Alter), Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Begleitpersonen von Schwerbehinderten aus Absatz e) der Gebührenordnung.
In der damaligen Antragsbegründung gab die Linke. Much an:
Die Gemeinde Much hat nicht viele Möglichkeiten Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken, finanziell Schwachen und sozial Benachteiligten eine bessere Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten und Einnahmeverluste werden durch den Imagegewinn und erhöhte Bürgerzufriedenheit wett gemacht. Die Verwaltung möge die Höhe dieser Kosten wohlwollend prüfen und gfs. die Möglichkeit eines Ausgleichs durch Sponsoring (Spenden) prüfen.
Während Teil 1 des Änderungsantrags seitens der Verwaltung in der Sachverhaltsvorlage nun mit „finanziell machbar“ kommentiert wird, wird bemerkt, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits aktuell durch Beantragung des Mucher Passes einen Nachlass von 50% erhalten können. Begünstigte der Mucher Tafel, Hartz-IV-Empfänger und Begleitpersonen von Schwerbehinderten würden zunächst außen vor bleiben. Es wird vorgeschlagen, durch eine Änderung der Richtlinie für den Mucher Passes, diese nun auch in die 50%-Regelung einzubeziehen, was allerdings eine Ausweitung der Vergünstigung auf andere Entgeltregelungen zur Folge hätte:
- auf die Entgelte bei kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Much
- auf die Entgelte bei gemeindlichen Veranstaltungen im Freizeitbereich
- Erstattung von Vereinsbeiträgen
- Erstattung von Kosten der Musikschule, Kursgebühren der Volkshochschule usw.
Gut erst einmal, denn somit würde man auch dem Bildungs- und Teilhabegesetz mit geringen bürokratischen Hürden zu einer dringend nötigen besseren Umsetzung verhelfen.
Der freie Eintritt ins Mucher Hallenbad lässt sich damit aber nicht realisieren, so dass für die Linke. Much das nicht weit genug greift. Da eine Eintrittsbefreiung immer auch ein Problem der Legitimierung aufwirft, schlagen wir vor einerseits den Berechtigtenkreis des Mucher Passes entsprechend zu erweitern, so dass zumindest der 50%-Nachlass beim Hallenbadbesuch gesichert ist und zusätzlich Inhabern des MobilPasses der Rhein-Sieg-Verkehrsbetriebe, den diese in Umsetzung des kreisweiten Sozialtickets verwaltungstechnisch bereits organiseren, eine gänzliche Eintrittsgeld-befreiung zu gewähren. Das würde zumindest keinen weiteren Verwaltungsaufwand generieren und könnte durch eine kleine Änderung in der Gebührenordnung für das Hallenbad auf den Weg gebracht werden.
Gerd Binder Gemeindevertreter Gemeinde Much Fraktionsmitglied Die Linke im LVR (SkB im Rechnungsprüfungsausschuss) st.v. SkB im Finanzausschuss im Kreistag Rhein-Sieg







