PM zum Antrag auf Änderung der Gebührenordnung für das Hallenbad in Much
Am kommenden Dienstag steht der aus der Haupt- und Finanzausschuss-sitzung im Januar weiter gereichte Antrag der Linken auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend und Soziales.
Seinerzeit konnte man sich trotz ausführlicher Unterstützung der SPD-Fraktion nicht zu einer Umsetzung der beiden Änderungsvorschläge aus dem Antrag entscheiden:
1) Schwerbehinderte mit einem Grad von mindestens 50 wird ein Preisnachlass von 50% auf alle Tarife gewährt.
2) Folgende Personengruppen erhalten freien Eintritt, sofern sich ihr Hauptwohnsitz in der Gemeinde Much befindet: Begünstigte der Mucher Tafel, Bezieher von SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sicherung im Alter), Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Begleitpersonen von Schwerbehinderten aus Absatz e) der Gebührenordnung.
In der damaligen Antragsbegründung gab die Linke. Much an:
Die Gemeinde Much hat nicht viele Möglichkeiten Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken, finanziell Schwachen und sozial Benachteiligten eine bessere Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten und Einnahmeverluste werden durch den Imagegewinn und erhöhte Bürgerzufriedenheit wett gemacht. Die Verwaltung möge die Höhe dieser Kosten wohlwollend prüfen und gfs. die Möglichkeit eines Ausgleichs durch Sponsoring (Spenden) prüfen.
Während Teil 1 des Änderungsantrags seitens der Verwaltung in der Sachverhaltsvorlage nun mit „finanziell machbar“ kommentiert wird, wird bemerkt, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits aktuell durch Beantragung des Mucher Passes einen Nachlass von 50% erhalten können. Begünstigte der Mucher Tafel, Hartz-IV-Empfänger und Begleitpersonen von Schwerbehinderten würden zunächst außen vor bleiben. Es wird vorgeschlagen, durch eine Änderung der Richtlinie für den Mucher Passes, diese nun auch in die 50%-Regelung einzubeziehen, was allerdings eine Ausweitung der Vergünstigung auf andere Entgeltregelungen zur Folge hätte:
- auf die Entgelte bei kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Much
- auf die Entgelte bei gemeindlichen Veranstaltungen im Freizeitbereich
- Erstattung von Vereinsbeiträgen
- Erstattung von Kosten der Musikschule, Kursgebühren der Volkshochschule usw.
Gut erst einmal, denn somit würde man auch dem Bildungs- und Teilhabegesetz mit geringen bürokratischen Hürden zu einer dringend nötigen besseren Umsetzung verhelfen.
Der freie Eintritt ins Mucher Hallenbad lässt sich damit aber nicht realisieren, so dass für die Linke. Much das nicht weit genug greift. Da eine Eintrittsbefreiung immer auch ein Problem der Legitimierung aufwirft, schlagen wir vor einerseits den Berechtigtenkreis des Mucher Passes entsprechend zu erweitern, so dass zumindest der 50%-Nachlass beim Hallenbadbesuch gesichert ist und zusätzlich Inhabern des MobilPasses der Rhein-Sieg-Verkehrsbetriebe, den diese in Umsetzung des kreisweiten Sozialtickets verwaltungstechnisch bereits organiseren, eine gänzliche Eintrittsgeld-befreiung zu gewähren. Das würde zumindest keinen weiteren Verwaltungsaufwand generieren und könnte durch eine kleine Änderung in der Gebührenordnung für das Hallenbad auf den Weg gebracht werden.
Gerd Binder Gemeindevertreter Gemeinde Much Fraktionsmitglied Die Linke im LVR (SkB im Rechnungsprüfungsausschuss) st.v. SkB im Finanzausschuss im Kreistag Rhein-Sieg
LINKE fordert mehr Datenschutz für Hartz-IV-Betroffene
Zahlreiche Kommunen in NRW verletzen nach Ansicht von MdL Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Denn bei der bisherigen Praxis in vielen Städten und Gemeinden kann der Hartz-IV-Bezug gegen den Willen der Betroffenen öffentlich bekannt werden. Nach Informationen der Fraktion schreckt dies viele Betroffene ab, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
So teilen beispielsweise viele Schulen unterschiedliche Essensmarken aus. Kinder, deren Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet wird, erhalten gekennzeichnete Marken. Der Hartz-IV-Bezug ist so für alle klar erkennbar. Noch drastischer ist die Situation bei den Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe: Hier überweisen die Jobcenter die monatlichen Mitgliedsbeiträge direkt an die Vereine. Diese erhalten damit auch Informationen über den Transferleistungsbezug der Familien. „Gerade in Vereinen mit engen sozialen Netzwerken besteht daher die Gefahr, dass der Hartz-IV-Bezug ungewollt öffentlich bekannt wird“, kritisiert die Kölner Abgeordnete.
Die Fraktion DIE LINKE fordert Kommunen und Landesregierung auf, die Verwaltungsverfahren zum Bildungs- und Teilhabepaket so zu gestalten, dass der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für Hartz-IV-Betroffene und ihre Familien gewahrt bleiben. „Wer unter Hartz IV leben muss, der ist regelmäßig das Ziel stigmatisierender Anschuldigungen. Stimmungsmache aus Politik und Medien fördern dies. Um eine Stigmatisierung und gesellschaftliche Ausgrenzung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern, ist es wichtig, die Daten der Betroffenen zu schützen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren“, fordert Dr. Carolin Butterwegge und kritisiert abschließend: „Da die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach wie vor unbefriedigend ist, erweist sich das Paket wie befürchtet als bürokratisches Monster, das die Folgen materieller Armut in Familien in keiner Weise diskriminierungsfrei und wirkungsvoll zu lindern vermag.“
SOZIALBERATUNG in Siegburg!
Wurden Sie vom Jobcenter über den Tisch gezogen? Sind Sie schlecht behandelt worden?
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Dafür suchen wir noch weitere Mitstreiter/innen. Jede und jeder ist willkommen.
Selbstverständlich werden Sie vorab mit allen notwendigen Informationen versorgt, die Sie für eine erfolgreiche Begleitung brauchen können.
Wir lassen uns das nicht mehr gefallen. Hartz IV muss weg! Gemeinsam sind wir stark und können das ändern.
Kostenlose Sozial- und Hartz IV Beratung:
Jeden Dienstag zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr bieten wir, mit Unterstützung des Fachanwalts Thomas Hentschel eine kostenlose Hartz IV Beratung an. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie sich vorab einen Termin geben lassen.
„Arbeitskreis gegen Hartz IV“
Gemeinsam gegen die Schikanen vorgehen! Mitmachen, sich austauschen, Aktionen
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Kreistagsbüro der LINKEN in Siegburg.
Seit Jahren wird der Sozialstaat systematisch kaputt gemacht. Die Menschenwürde wird mit Füßen getreten, während die Schwarzgeldkonten der Reichen weiter wachsen. Die Reichen werden immer reicher, die Lohnabhängigen immer ärmer. Hartz IV ist ein besonders mieses Instrument dafür. Das Ausmaß an Armut, das inzwischen in diesem Land entstanden ist, hat bisher nicht gekannte Ausmaße angenommen.
Sozialberatung
Wann: jeden Dienstag
Wo: Mühlenstraße 46, 53721 Siegburg
Öffnungszeiten: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 02241 – 16 94 863






