Schon 20 000 Unterschriften gegen die Entlassung von Nikolaus Brender / Online-Appell an den ZDF Verwaltungsrat:
“Hände weg von der Pressefreiheit”
Berlin, 25.11.09: Innerhalb von 24 Stunden haben sich bereits rund 20 000 Menschen an einer Online-Aktion gegen die Entlassung von ZDF Chefredakteur Nikolaus Brender beteiligt. Sie fordern die Mitglieder des ZDF Verwaltungsrates auf, die parteipolitische Einflussnahme auf den Sender zu stoppen und die Zusammenarbeit mit Brender nicht zu beenden. Die Aktion des Kampagnen Netzwerkes Campact steht unter dem Motto “Hände weg von der Pressefreiheit”. Am Freitag entscheidet der ZDF Verwaltungsrat in Berlin über eine Vertragsverlängerung für Brender. Der Appell kann hier unterschrieben werden: http://www.campact.de/eil/home
“Uns Bürgern ist die Pressefreiheit ein wertvolles Gut: Kochs Feldzug gegen Brender ist für uns nicht nur eine Personalie. Es geht darum, wie unabhängig die öffentlichrechtlichen Medien zukünftig noch für uns über Politik berichten können”, so Christoph Bautz, Geschäftsführer von Campact. “Wenn Politik die Medien kontrolliert statt Medien die Politik, dann ist das Gift für unsere Demokratie. Wohin das führen kann, erleben wir in Italien unter Silvio Berlusconi. Brender zeichnet aus, was für einen guten Journalisten selbstverständlich sein sollte: Er ist überparteilich, unabhängig und unbequem. Genau dies scheint Roland Koch nicht zu passen.”
Pressekontakt:
Christoph Bautz, Geschäftsführer Campact e.V., mobil 0163 595 7593, bautz@campact.de
Yves Venedey, Pressesprecher Campact e.V., mobil 0151 268 468 93, venedey@campact.de
Weitere Aktion:
http://www.telemedicus.info/article/1586-Ein-offener-Brief-an-den-ZDF-Verwaltungsrat.html
Ein offener Brief an den ZDF-Verwaltungsrat
Dienstag, 24. November 2009, von Adrian Schneider
Beim ZDF tobt derzeit ein heftiger Streit um gerade diesen verantwortungsvollen Posten. Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat angekündigt, sich im Verwaltungsrat des ZDF gegen die Vertragsverlängerung mit dem amtierenden Chefredakteur Nikolaus Brender auszusprechen. Begründung: Zuschauerverluste beim ZDF. Die Entscheidung betrifft nicht nur einen einfachen Arbeitsvertrag, sie hat eine viel größere Dimension: Es geht um nichts weniger, als die Unabhängigkeit des deutschen Rundfunks.
Rundfunk und Politik
Der Staat darf auf das Programm von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk keinen Einfluss nehmen. Das betont das Bundesverfassungsgericht schon seit den 60er Jahren regelmäßig. Denn die Meinungsbildung soll sich in Deutschland nicht von „oben nach unten“ vollziehen: Nicht der Staat soll dem Volk die Meinung diktieren, der Bürger selbst soll sich aus freien, unabhängigen Quellen informieren können. Damit das funktioniert, müssen Presse und Rundfunk ihre Inhalte weitestgehend frei von staatlichem und politischem Einfluss gestalten können.
Der Fall Brender
Genau diese Gefahr der Einflussnahme besteht nun jedoch im Fall Brender. Es geht um die Frage, ob ein Vertreter des Staates im Verwaltungsrat nach Belieben darüber entscheiden darf, wer die inhaltliche Gestaltung des ZDF in Zukunft maßgeblich prägen wird.
Das Problem ist ein Konzeptionsfehler des ZDF-Staatsvertrages. Danach hat über die Berufung des Chefredakteurs der Intendant „im Einvernehmen“ mit dem Verwaltungsrat zu entscheiden. Und zu diesem gehören auch Vertreter von Bund und Ländern. Ein Konflikt mit dem Prinzip der Staatsferne scheint vorprogrammiert.
Ein Appell an den Verwaltungsrat
Am Freitag tagt nun der Verwaltungsrat zur Personalie des Chefredakteurs und hat damit eine bedeutende Entscheidung zu treffen. Gemeinsam mit Carta.info, Netzpolitik.org und allen Unterzeichnern möchten wir dem Gremium folgende Erklärung mit auf den Weg geben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung. Nach dem geltenden ZDF-Staatsvertrag fällt es in Ihren Aufgabenbereich, gemeinsam mit dem Intendanten den Chefredakteur zu berufen. Der Intendant hat eine Weiterbeschäftigung von Nikolaus Brender vorgeschlagen. Herr Ministerpräsident Roland Koch hat demgegenüber angedeutet, dass dieser Vorschlag in Ihrem Gremium keine Unterstützung finden wird. Demnach sei Nikolaus Brender für einen Quotenrückgang im Nachrichtensegment des ZDF verantwortlich.
Wir sind der Auffassung, dass dies nicht als Grundlage für Ihre Entscheidung geeignet ist.
In Ihrer heutigen Sitzung werden Sie nicht nur über die berufliche Zukunft von Nikolaus Brender entscheiden. Ihr Beschluss wird auch eine der Grundfesten des freien Rundfunks in Deutschland berühren – nämlich das Prinzip der Staatsferne. Denn eine Entscheidung über den Posten des Chefredakteurs ist nicht nur eine bloße Personalentscheidung: Sie hat zwangsläufig auch mittelbare Auswirkungen auf das Programm.
Ergreift ein staatlicher Vertreter im Verwaltungsrat die Initiative, sich dem Personalvorschlag des Intendanten entgegenzustellen, ist eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Rundfunks zu befürchten. Zumindest ist in einem solchen Fall eine besondere Begründung erforderlich, um eine politisch motivierte oder willkürliche staatliche Einflussnahme auszuschließen.
Die vorgebrachte Begründung ist jedoch nicht tragfähig. Wir sind der Auffassung, dass die inhaltliche Bewertung der bisherigen Arbeit des Chefredakteurs nicht dem Verwaltungsrat obliegen kann. Denn er ist – im Gegensatz zum Fernsehrat – nicht als pluralistisch besetztes Gremium konzipiert. Daraus folgt, dass es ausschließlich Aufgabe des Fernsehrates ist, die inhaltliche Gestaltung des Programms durch den Chefredakteur zu bewerten. Andernfalls würde dem Verwaltungsrat ein Einfluss auf inhaltliche Fragen zuteil, der nach der Kompetenzverteilung des ZDF-Staatsvertrages nicht vorgesehen ist und verfassungsrechtlich nicht zulässig wäre.
In diesem Fall hat der Fernsehrat jedoch keinen Grund zur Beanstandung an der Arbeit von Nikolaus Brender gesehen. Wir halten es daher für unzulässig, wenn Sie sich dieser Einschätzung entgegenstellen würden.
Unser Anliegen ist es nicht, für Herrn Brender Partei zu ergreifen. Wir appellieren vielmehr an Sie, die Kompetenzverteilungen des ZDF-Staatsvertrages zu achten und die Unabhängigkeit des Rundfunks zu bewahren.
Als Verfasser:
Adrian Schneider, telemedicus.info, Münster
Thomas Mike Peters, telemedicus.info, Münster
Dr. Robin Meyer-Lucht, carta.info, Berlin
Markus Beckedahl, netzpolitik.org, BerlinAls Unterzeichner (in alphabetischer Reihenfolge):
Anja Assion, telemedicus.info, Leipzig
Prof. Dr. Rainer Erd, Hochschule Darmstadt
Thorsten Feldmann LL.M., JBB Rechtsanwälte, Berlin
Dr. Tobias Gostomzyk, Rechtsanwalt, Hannover
Thomas Gramespacher, Rechtsanwalt, Bonn
Prof. Dr. Lars Harden, Fachhochschule Osnabrück
Daniel Heymann LL.M., Rechtsanwalt, Leipzig
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster
Jan Kottmann LL.M., Rechtsanwalt, Berlin
Prof. Dr. Hans J. Kleinsteuber, Universität Hamburg
Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt, Hamburg
Henning Krieg LL.M., Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur, Universität Hamburg
Prof. Dr. Volker Lilienthal, Universität Hamburg
Simon Möller, telemedicus.info, Leipzig
Christiane Müller, telemedicus.info, Münster
Prof. Dr. Irene Neverla, Universität Hamburg
Steffen Pruggmayer, Rechtsanwalt, Leipzig
Prof. Dr. Peter Raue, Rechtsanwalt, Berlin
Thomas Schwenke, Rechtsanwalt, Berlin
Thomas Stadler, Rechtsanwalt, Freising
Prof. Dr. Jürgen Taeger, Universität Oldenburg
Klaudia Wick, Journalistin, Berlin



